Wie du von der VG Wort Geld für deine Veröffentlichungen bekommst

So vie Geld wird es vermutlich nicht regnen… aber ein Restaurant-Besuch ist schon drin! Foto von Chiara Daneluzzi auf Unsplash

Wer in den letzten Jahren YouTube genutzt hat und ein bisschen die öffentliche Diskussion mitverfolgt hat, der kennt die GEMA: Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs-und mechanische Vervielfältigungsrechte) verwaltet die Rechte von Musikschaffenden. Wenn zum Beispiel dein Männerchor eine Soulversion von Revolverhelds „Ich lass für dich das Licht an“ aufführen will, muss er dafür die Rechte bei der GEMA erwerben. Die GEMA wiederum sorgt dafür, dass Revolverheld an den Einnahmen, die euer Konzert generiert, beteiligt wird. 

Was ist die VG Wort und warum kriege ich Geld von denen?

Was die GEMA für Musikschaffende ist, ist die VG Wort für alle Leute, die Texte veröffentlichen. Die Verwertungsgesellschaft Wort ist ein Verein, der Autoren und Verlage an den Einnahmen beteiligt, die durch die Nutzung ihrer Werke entstehen. Autorinnen und Autoren, Blogger, Journalisten und Wissenschaftler erhalten für Texte, Bücher, Ton- und Filmwerke, die sie veröffentlichen, Geld von der VG Wort. Das funktioniert, indem zum Beispiel über Kopiergeräte eine Abgabe an die VG Wort errichtet wird. Tatsächlich ist die Kopiergerätevergütung die größte Einnahmequelle für die VG Wort: 2018 nahm die VG Wort rund 139 Millionen Euro (von 217 Millionen Euro) über Kopiergeräteabgaben ein. Andere Einnahmequellen sind zum Beispiel Bibliothekstantieme, Abgaben von Schulbuchverlagen für die Nutzung von Texten in ihren Schulbüchern, Videovermietung oder Fotokopien in Schulen (eine genaue Aufschlüsselung findet ihr im Geschäftsbericht 2018 auf Seite 4).

Dieses Geld sammelt und verwaltet die VG Wort und schüttet einmal im Jahr nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel (aber nur nach vorheriger Anmeldung der Beiträge durch die Autorinnen) Geld an die Urheber der Texte aus.

Das ist für Nachwuchswissenschaftler besonders interessant, da unsere Veröffentlichungen ja normalerweise kein Geld für uns generieren. Artikel für Journals werden in der Regel nicht vergütet und auch für einen Beitrag in einem Sammelband bekommst du vielleicht Ruhm und Ehre, aber kein Geld. Das kann die VG Wort zumindest anteilig auffangen.

Wie komme ich an das Geld?

Soweit, so gut. Aber wie komme ich jetzt an das Geld? Das ist grundsätzlich nicht schwer, ist aber mit etwas zeitlichem Vorlauf verknüpft. 

  • Melde dich bei der VG Wort an und schließe einen Wahrnehmungsvertrag ab. Jetzt.

Warum es wichtig ist, dass du das nicht auf die lange Bank schiebst, erklären wir dir unten.

Hier kannst du dich über das TOM-Portal (TOM steht für Texte Online Melden) registrieren. Nachdem du deine Daten eingegeben hast, kannst du alle Vertragsunterlagen inklusive des Wahrnehmungsvertrages herunterladen. Das sind ungefähr 25 Seiten mit Kleingedrucktem. Diese schickst du unterschrieben an die VG Wort zurück. Der Stichtag hierfür ist der 31. Dezember jedes Jahres. Da die Bearbeitung aber eine Weile dauert und du nur bis zum 31. Januar des nächsten Zeit hast, deine Ansprüche anzumelden, empfiehlt es sich, das schon früher zu tun.

Du bekommst übrigens in diesem Zuge auch eine Karteinummer zugeteilt. Die speicherst du dir am besten in einem Dokument ab, wo du auch andere Passwörter etc. speicherst, damit du nicht lange danach suchen musst, wenn du deine Texte melden willst. Du benötigst die Nummer zum Beispiel, wenn du Kontakt mit der VG Wort aufnehmen willst.

  • Melde deine Artikel und Bücher bei der VG Wort

Wenn du dich für TOM freigeschaltet hast, kannst du jetzt relativ einfach Meldungen erstellen. Du kommst wieder über das selbe Portal, wo du dich registriert hast (hier), in den TOM-Bereich. Auf der linken Seite findest du im Menü den Unterpunkt „Wissenschaft“. Hier klickst du auf „Meldung erstellen“ und gibst dann ein, um was für eine Art von Meldung es sich handelt (Buch, Zeitschriften-Beitrag, etc.). Dann kannst du über den Titel oder die ISBN das Buch recherchieren. Du bekommst dann das Buch oder die Zeitschrift angezeigt und kannst per Klick („Werk übernehmen“) bestätigen, dass du dieses Buch meinst und deine Meldung abgeben.

  • Freue dich über €€€!

Die Ausschüttungen finden immer Ende Juni/Anfang Junli statt. Übrigens: Du bist verpflichtet, die Zahlung bei deiner Steuererklärung zu melden.

Warum es wichtig ist, dich rechtzeitig zu melden

So wunderbar es ist, Geld für seine Werke zu bekommen, es gibt einen Haken bei der Sache: Beiträge können nur gemeldet werden, wenn sie jünger als zwei Jahre sind. Das klingt erst mal nicht weiter schlimm – aber eine bürokratische Besonderheit versteckt sich dahinter: Es ist nicht entscheidend, wann der Beitrag erschienen ist, sondern in welchem Jahr er erschienen ist. Ist das Erscheinungsjahr das vorletzte Jahr, dann kann der Beitrag nicht mehr gemeldet werden. Wenn ich also im Januar 2019 einen Beitrag von Dezember 2017 melden will, ist die Frist verstrichen und ich kann an der Ausschüttung nicht mehr teilnehmen. 2019 zählt als ganzes Jahr, genauso wie 2018. Für 2017 ist die Frist verstrichen. (Das gilt für Beiträge, nicht für ganze Bücher – die können, warum auch immer, weiterhin gemeldet werden. Full disclosure: Ich habe die Frist verpasst).

Nebenbei gesagt: Rechtlich gesehen ist diese Fristberechnung zumindest ungewöhnlich (darauf wies mich ein Jurist hin, als ich ihm mein Leid klagte…) Das gesetzliche Leitbild sieht nämlich vor, dass Fristen voll ausgeschöpft werden. Ein Beispiel: Eine Zwei-Jahres-Frist, die am am 1.7.2019 beginnt, endet laut §§ 187, 188 Abs. 1 BGB am 30.6.2021. Und fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, verschiebt sich das Fristende sogar noch weiter, nämlich auf den nächsten Werktag (s. § 193 BGB). Lawyered!

Wie viel Geld gibt es?

Das kommt darauf an, ob es sich um einen Beitrag in einem Sammelband handelt, du Herausgeber/in eines Sammelbandes bist oder ob du eine Monographie veröffentlichst. Im letzten Jahr wurden pro Seite (à 1500 Zeichen) eines Sammelbands 3,50 Euro gezahlt, ein ganzes Buch gab sogar 1900 Euro. (Hier die Übersicht der Quoten).

Übrigens wird die Meldung besonders wichtig, wenn es um die Veröffentlichung eurer Dissertation geht. Hierfür seid ihr eventuell ja in Vorkasse getreten und habt einige Tausend Euro gezahlt – holt euch daher unbedingt von der VG Wort zurück, was euch zusteht.

Also: Schiebt die Registrierung nicht auf die lange Bank und meldet eure Texte rechtzeitig!

Dieser Artikel wurde am 4.7.2019 geändert. Die Angaben “Wie viel Geld gibt es?” wurden nachträglich ergänzt.

5 thoughts on “Wie du von der VG Wort Geld für deine Veröffentlichungen bekommst”

  1. Liebe Ulrike,

    ich habe vergeblich versucht meine online erschienenen Artikel bei der VG Wort anzumelden. Praktisch keine wissenschaftliche Plattform inklusive meiner Uni und Researchgate ist bereit mir die notwendigen Zählmarken zu nennen, da sie keinen Vertrag mit der VG Wort haben. Ich müsste schon eine eigene Website-Betreiberin sein, um an diese Daten zu kommen.

    VG
    Kati

    1. Liebe Kati,

      danke für deinen Kommentar! Meldungen für Online-Artikel funktionieren ja bei der VG Wort über Zählmarken, die du als html-Schnipsel in den Text einbauen (lassen) musst. Die kannst du direkt bei der VG Wort beantragen (das kannst auch nur du, die Plattformen können das gar nicht für dich). Dann kannst du einfach Kontakt mit dem entsprechenden Host/Plattform aufnehmen (z.B. Rechenzentrum deiner Uni, wenn die Artikel auf dem Uni-Server liegen). Letztendlich musst du einfach an das Content Management System dran kommen, wo die Inhalte liegen, was natürlich einfacher ist, wenn du selbst die Website-Betreiberin bist, aber auch sonst nicht unmöglich ist! Ob ResearchGate allerdings bei der VG Wort zählt, weiß ich auch nicht. Hier ist eine hilfreiche Anleitung von der VG Wort zu dem Thema: https://tom.vgwort.de/metis/pixel/help/Hilfe_Anonyme_Zaehlmarken.pdf.

      Viel Erfolg dabei!

  2. Es gibt ja noch ein paar Voraussetzungen.

    Beispielsweise muss die Dissertation in 5 Bibliotheken von mind. zwei Bibliotheksverbunden nachweisbar sein. Wie schafft man das? Schenkungen bleiben übrigens unberücksichtigt

  3. Danke für Eure Infos! Ich habe ein (bestehendes) Theaterstück für eine Sommerproduktion quasi komplett neu geschrieben. Was wäre da zu tun? Es gibt 8 Vorstellungen davon…
    Danke für Eure Hilfe!
    LG, Rita

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